Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Für das Gebiet des ehemaligen Verpflegungsamtes - umschlossen von der Sustaplaststraße im Norden und Westen sowie der Didierstraße im Osten und der angrenzenden Wohnbebauung im Süden - wird eine Klarstellungs- und Entwicklungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB aufgestellt.

Die Satzung beschränkt sich auf die Flurstücke 1903/24, 1903/25, 1903/29 und 1903/30 in Flur 3, Gemarkung Niederlahnstein.

Die Verwaltung wird mit der Planung und Durchführung des Verfahrens beauftragt.