Beschluss:

 

Der Stadtanteil für die einzelnen Erneuerungsmaßnahmen wird wie folgt festgesetzt:

 

Vencer Straße                              =       40 %

Friedrich-Ebert-Straße               =       70 %

Walter-Schweter-Straße             =       35 %

 

Auf die Erhebung von Vorausleistungen wird bei den vorstehenden Maßnahmen verzichtet.