Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt offen durch Handzeichen.

 

2. Die Wahl der Mitglieder in den einzelnen Ausschüssen erfolgt jeweils auf Grund des beigefügten gemeinsamen Wahlvorschlages, der sich aus den Vorschlägen der einzelnen Fraktionen zusammensetzt.