Beschluss:
1. Die Wahl der
Ausschussmitglieder erfolgt offen durch Handzeichen.
2. Die Wahl der Mitglieder in
den einzelnen Ausschüssen erfolgt jeweils auf Grund des beigefügten gemeinsamen
Wahlvorschlages, der sich aus den Vorschlägen der einzelnen Fraktionen
zusammensetzt.