Beschluss:
Der erforderlichen Baumaßnahme wird, wie dargestellt,
zugestimmt. Weiterhin stimmt der Stadtrat einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung gemäß § 102 Abs. 1 GemO zu Lasten des
Haushaltsjahres 2022 bei Produkt 5410-097, Sachkonto 0960 (Anlagen im Bau) in
Höhe von 135.000 € zu.