Beschluss:

 

Der erforderlichen Baumaßnahme wird, wie dargestellt, zugestimmt. Weiterhin stimmt der Stadtrat einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 102 Abs. 1 GemO zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 bei Produkt 5410-097, Sachkonto 0960 (Anlagen im Bau) in Höhe von 135.000 € zu.