Beschluss:
1. Urnenfachabdeckungen
für Urnenwände und Urnenerdbodenkammern
Neben den in
der Anlage 1 b der Friedhofssatzung festgelegten Gestaltungsmöglichkeiten für
die Beschriftungen der Urnenfachabdeckungen der Urnenwände und der
Urnenerdbodenkammern sind zusätzlich eingravierte Motive und QR-Codes zur
Veröffentlichung von Daten aus der Vita des/der Verstorbenen in angemessener
Größe zuzulassen. Die Motive können dezente Farbtöne enthalten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
X |
Keine
Zustimmung |
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|||||||||
Einstimmig |
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Mehrheitlich |
X |
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Ja |
8 |
Nein |
5 |
Enthaltung |
1 |
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Beschluss:
2. Wiesengrabstätten
und Urnenwiesengrabstätten
Bei den Namenstafeln für
Wiesengrabstätten und Urnenwiesengrabstätten dürfen das Geburts- und
Sterbedatum oder nur das Sterbedatum zusätzlich eingraviert werden. Weiterhin
sind eingravierte Motive und QR-Codes zur Veröffentlichung von Daten aus der
Vita des/der Verstorbenen in angemessener Größe zuzulassen. Beschriftung und
Motive dürfen nur farblos, in Natur gehalten, oder in einem helleren Grauton
ohne Farbstich erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
X |
Keine
Zustimmung |
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Einstimmig |
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Mehrheitlich |
X |
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Ja |
8 |
Nein |
5 |
Enthaltung |
1 |
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