Beschluss: beschlossen

 

Der Stadtrat stimmt einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 102 Abs. 1 GemO zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 bei Produkt 5750-005, Sachkonto 0960 (Anlagen im Bau) von bis zu 80.000 € zu.