Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Bei der Goethestraße handelt es sich um eine Verkehrsanlage mit leicht erhöhtem Durchgangsverkehr aber noch überwiegendem Anliegerverkehr für die ein Stadtanteil von 40 % festgesetzt wird.

Auf die Erhebung von Vorausleistungen wird verzichtet.