Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die vorliegende
Gefahrenabwehrverordnung unter Streichung der §§ 2 Abs. 1 Ziffer 9 und 5 Abs. 1
Ziffer 9.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die vorliegende
Gefahrenabwehrverordnung unter Streichung der §§ 2 Abs. 1 Ziffer 9 und 5 Abs. 1
Ziffer 9.