Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt offen durch Handzeichen.

 

2. Die Wahl der Mitglieder der Gesellschafterversammlung erfolgt auf Grund eines gemeinsamen Wahlvorschlages. Über zwei Sitze entscheidet das vom Vorsitzenden zu ziehende Los.