Beschlussvorschlag:
1.
Es erfolgt eine
Überprüfung, welche städt. Gebäude sinnvoll mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet
werden können. Ggf. sind Fachbüros einzubinden.
2.
Die weiteren
Vorschläge zur Nutzung regenerativer Energien sind zeitnah mit den örtlichen
Energieversorgern im Rahmen deren konzessionsvertraglich zugesicherten
energiekonzeptionellen Beratungen zu erörtern.
3.
Die
Energieagentur Rheinland-Pfalz wird zur weiteren Beratung des Themas in eine
der nächsten Fachbereichsausschusssitzungen 4 (vorrangig am 24.05.2022)
eingeladen.