Beschluss: beschlossen

1.      Die Mietpreis- und Benutzungsordnungen für

 

       - das Jugendkulturzentrum,

       - die Hospitalkapelle (Anpassung) und

       - die Mehrzweckhalle Friedrichssegen

 

       werden in der vorgelegten Form beschlossen.

 

2.      Im Hinblick auf den Beschluss des Rates der Stadt Lahnstein vom 2. April 1984 und eine nur ausnahmsweise mögliche nichtsportliche Nutzung der Rhein-Lahn-Halle wird von der Erstellung einer Mietpreis- und Benutzungsordnung für diese Halle abgesehen. Die Konditionen für die Nutzungsüberlassung orientieren sich an denen der Mehrzweckhalle Friedrichssegen.

 

3.      Die Mietpreis- und Benutzungsordnungen für das Jugendkulturzentrum und die Mehrzweckhalle Friedrichssegen treten zum 1. Mai 2006 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt erfolgt die Anpassung der Mietpreis- und Benutzungsordnung für die Hospitalkapelle.