Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Den vorgeschlagenen Inhalten der Planung wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage das Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten und die dabei eingehenden Stellungnahmen zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

Im Anschluss sind die für die Planung erforderlichen Untersuchungen und Gutachten zu erstellen bzw. zu beauftragen und der Entwurf des Bebauungsplanes für die Beschlussfassung zum Verfahren nach § 3 Abs. 1 (Beteiligung der Öffentlichkeit) vorzulegen.