Sitzung: 22.09.2022 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV 22/4188
Beschluss:
Den vorgeschlagenen Inhalten der Planung wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage das Verfahren nach § 4
Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten und die dabei
eingehenden Stellungnahmen zur weiteren Beratung vorzulegen.
Im Anschluss sind die für die Planung erforderlichen Untersuchungen
und Gutachten zu erstellen bzw. zu beauftragen und der Entwurf des Bebauungsplanes
für die Beschlussfassung zum Verfahren nach § 3 Abs. 1 (Beteiligung
der Öffentlichkeit) vorzulegen.