Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

 

Den vorgeschlagenen Inhalten der Planung wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden) einzuleiten und die dabei eingehenden Stellungnahmen zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

Im Anschluss sind die für die Planung erforderlichen Untersuchungen und Gutachten zu erstellen bzw. zu beauftragen.