Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Den vorgeschlagenen Inhalten der Planung wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) einzuleiten und die dabei eingehenden Stellungnahmen zusammen mit den bereits vorliegenden aus dem ersten Beteiligungsverfahren zur weiteren Beratung (Abwägung) vorzulegen.

 

Im Anschluss sind die für die Planung erforderlichen Untersuchungen und Gutachten zu erstellen bzw. zu beauftragen.