Beschluss:
Den vorgeschlagenen Inhalten der Planung wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage das Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB
(Beteiligung der Öffentlichkeit) einzuleiten und die dabei eingehenden
Stellungnahmen zusammen mit den bereits vorliegenden aus dem ersten
Beteiligungsverfahren zur weiteren Beratung (Abwägung) vorzulegen.
Im Anschluss sind die für die Planung erforderlichen Untersuchungen
und Gutachten zu erstellen bzw. zu beauftragen.