Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Die beantragte Befreiung wird hinsichtlich des Standortes des Gebäudes außerhalb der im Bebauungsplan Nr. 17Ä2/39 festgesetzten überbaubaren Flächen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erteilt.

Eine Befreiung von den übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgt nicht.