Beschluss:
Die beigefügte Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für das Sondergebiet SO-4 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17Ä3/39 - Koblenzer Straße - wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung durch den
Oberbürgermeister im nächstfolgenden Rhein-Lahn-Kurier ortsüblich bekannt zu
machen.
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.