Beschluss:

 

Die beigefügte Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für das Sondergebiet SO-4 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17Ä3/39 - Koblenzer Straße - wird ge­mäß § 16 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister im nächstfolgenden Rhein-Lahn-Kurier ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.