Beschluss:
Für den Bereich zwischen der Gemarkungsgrenze zu
Koblenz im Norden, der Didierstraße im Osten, dem Rhein im Westen und der
Sustaplast-Straße im Süden wird ein Bebauungsplan mit der Nummer 43 und
dem Namen „Niederlahnstein Nordwest: Rund um die Löhnberger Mühle“ aufgestellt.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt
sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens Für den Bereich zwischen der
Gemarkungsgrenze zu Koblenz im Norden, der.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren
durchzuführen.