Beschluss:
Der
Flächennutzungsplan der Stadt Lahnstein wird in dem umschriebenen
Bereich zwischen der Bundesstraße B 260 im Norden und der Lahn im Süden des
ehemaligen Geländes der Hohenrheiner Hütte geändert und entsprechend der
zeichnerischen Ausführung als Sonderbaufläche (S) nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Baunutzungsverordnung
(BauNVO)
mit der Zweckbestimmung „Gebiet für den Fremdenverkehr“ nach § 11
Abs. 2 Satz 2 BauNVO dargestellt.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das
Verfahren durchzuführen.