Beschluss:
Für den Bereich
zwischen der Bundessstraße B 260 im Norden und der Lahn im Süden wird ein
Bebauungsplan mit der Nummer 50 und dem Namen „Rund um die Alte Schleuse“
aufgestellt.
Um den
Bebauungsplan entsprechend der künftigen Darstellung des Flächennutzungsplanes
aus diesem zu entwickeln, ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der
Zweckbestimmung „Gebiet für den Fremdenverkehr“ nach § 11 Abs. 2
Satz 2 BauNVO vorgesehen.
Die weiteren
Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung und die genaue Abgrenzung des
Geltungsbereiches ergeben sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens.
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das
weitere Verfahren durchzuführen.