Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen einschl. Anlagen wird in der geänderten Form beschlossen.

In § 5 NEU Der Stadtanteil beträgt in der

Abrechnungseinheit 1: Niederlahnstein Tallage anstelle 35 v.H. nunmehr 40 v.H.

Abrechnungseinheit 2: Oberlahnstein Innenstadt anstelle 30 v.H. nunmehr 35 v.H.

Die Abrechnungseinheit 7: Kurgebiet wird nunmehr mit der Bezeichnung „Lahnstein auf der Höhe“ in den entsprechenden Regelungen in §§ 3und 5 der Satzung geführt.