Beschluss:
Die als Anlage
beigefügte Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den
Ausbau von Verkehrsanlagen einschl. Anlagen wird in der geänderten Form
beschlossen.
In
§ 5 NEU Der Stadtanteil beträgt in der
Abrechnungseinheit
1: Niederlahnstein Tallage anstelle 35 v.H. nunmehr 40 v.H.
Abrechnungseinheit
2: Oberlahnstein Innenstadt anstelle 30 v.H. nunmehr 35 v.H.
Die
Abrechnungseinheit 7: Kurgebiet wird nunmehr mit der Bezeichnung „Lahnstein auf
der Höhe“ in den entsprechenden Regelungen in §§ 3und 5 der Satzung geführt.