Beschluss:
Für den Bereich zwischen der Gemarkungsgrenze zu Koblenz im Norden, der Didierstraße im Osten, dem Rhein im Westen und der Sustaplast-Straße im Süden wird ein Bebauungsplan mit der Nummer 43 und dem Namen „Niederlahnstein Nordwest: Rund um die Löhnberger Mühle“ aufgestellt.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.