Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Lahnstein wird in dem umschriebenen Bereich zwischen der Bundesstraße B 260 im Norden und der Lahn im Süden des ehemaligen Geländes der Hohenrheiner Hütte geändert und entsprechend der zeichnerischen Ausführung als Sonderbaufläche (S) nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Gebiet für den Fremdenverkehr“ nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO dargestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Verfah­ren durchzuführen.