Beschluss:
Der Flächennutzungsplan der Stadt
Lahnstein wird in dem umschriebenen
Bereich zwischen der Bundesstraße B 260 im Norden und der Lahn im Süden des
ehemaligen Geländes der Hohenrheiner Hütte geändert und entsprechend der
zeichnerischen Ausführung als Sonderbaufläche (S) nach § 1
Abs. 1 Nr. 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Gebiet für den Fremdenverkehr“ nach
§ 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO dargestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren durchzuführen.