Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Für den Bereich zwischen der Bundessstraße B 260 im Norden und der Lahn im Süden wird ein Bebau­ungsplan mit der Nummer 50 und dem Namen „Rund um die Alte Schleuse“ aufgestellt.

Um den Bebauungsplan entsprechend der künftigen Darstellung des Flächennutzungsplanes aus diesem zu entwickeln, ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gebiet für den Fremdenverkehr“ nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO vorgesehen.

 

Die weiteren Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung und die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergeben sich im Verlauf des Aufstel­lungs­verfahrens.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.