Beschluss:
Für den Bereich zwischen der Bundessstraße B 260 im Norden und der
Lahn im Süden wird ein Bebauungsplan mit der Nummer 50 und dem Namen „Rund
um die Alte Schleuse“ aufgestellt.
Um den Bebauungsplan entsprechend der künftigen
Darstellung des Flächennutzungsplanes aus diesem zu entwickeln, ist die Festsetzung
eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Gebiet für den Fremdenverkehr“ nach § 11
Abs. 2 Satz 2 BauNVO vorgesehen.
Die weiteren Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung und die genaue
Abgrenzung des Geltungsbereiches ergeben sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich
bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.