Beschluss:
Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 50 - Rund um die Alte Schleuse - wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach der Ausfertigung
durch den Oberbürgermeister im nächstfolgenden Rhein-Lahn-Kurier ortsüblich
bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.