Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen einschl. Anlagen wird in der geänderten Form wie folgt beschlossen.

In § 5 NEU: Der Stadtanteil in der

Abrechnungseinheit 1: Niederlahnstein Tallage anstelle 35 v. H. nunmehr 40 v. H.

Abrechnungseinheit 2: Oberlahnstein Innenstadt anstelle 30 v. H. nunmehr 35 v. H.

 

Die Abrechnungseinheit 7: Kurgebiet wird nunmehr mit der Bezeichnung „Lahnstein auf der Höhe“ in den entsprechenden Regelungen in §§ 3 und 5 der Satzung geführt.