Beschluss:
Die als Anlage
beigefügte Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den
Ausbau von Verkehrsanlagen einschl. Anlagen wird in der geänderten Form wie
folgt beschlossen.
In § 5 NEU: Der
Stadtanteil in der
Abrechnungseinheit 1:
Niederlahnstein Tallage anstelle 35 v. H. nunmehr 40 v. H.
Abrechnungseinheit 2:
Oberlahnstein Innenstadt anstelle 30 v. H. nunmehr 35 v. H.
Die Abrechnungseinheit
7: Kurgebiet wird nunmehr mit der Bezeichnung „Lahnstein auf der Höhe“ in den
entsprechenden Regelungen in §§ 3 und 5 der Satzung geführt.