Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Den vorgeschlagenen Inhalten der Planung (Abschnitt 5 der Anlage) wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die dabei eingehenden Stellungnahmen zur weiteren Beratung (Abwägung) vorzulegen.