Beschluss:
Den vorgeschlagenen Inhalten der Planung (Abschnitt 5 der
Anlage) wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB
einzuleiten und die dabei eingehenden Stellungnahmen zur weiteren Beratung (Abwägung)
vorzulegen.