Beschluss:
Für den gekennzeichneten Bereich entlang des Rheinufers in
Oberlahnstein wird ein Bebauungsplan mit der Nummer 51 und dem Namen „Geh-
und Radweg Rheinufer Oberlahnstein“ aufgestellt.
Die weiteren Festsetzungen und die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches
ergeben sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich
bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.