Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Für den gekennzeichneten Bereich entlang des Rheinufers in Oberlahnstein wird ein Bebau­ungsplan mit der Nummer 51 und dem Namen „Geh- und Radweg Rheinufer Oberlahnstein“ aufgestellt.

 

Die weiteren Festsetzungen und die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergeben sich im Verlauf des Aufstel­lungs­verfahrens.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.