1.
Thematik der geplanten Nutzungen: Die
Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden nicht geteilt und führen zu
keiner Änderung der Planung. |
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Abstimmungsergebnis:
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2. Thematik aus wasser- und abfallwirtschaftlicher Sicht:
Die Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden geteilt und führen
zu einer Änderung der Planung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
x |
Keine
Zustimmung |
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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|
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|
Ja |
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Nein |
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Enthaltung |
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3. Thematik der Belange der Deutschen Bahn und anderer Eisenbahnen:
Die Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden nicht geteilt,
finden keine Berücksichtigung in den Festsetzungen des Bebauungsplanes
(lediglich tlw. in dessen Hinweisen) und führen daher zu keiner Änderung der
Planung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
x |
Keine
Zustimmung |
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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|
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|
Ja |
|
Nein |
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Enthaltung |
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4. Thematik eines Verstoßes gegen „höherrangiges Recht“:
Die Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden nicht geteilt und
führen zu keiner Änderung der Planung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
x |
Keine
Zustimmung |
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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|
Ja |
|
Nein |
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Enthaltung |
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5. Thematik des Aufstellungsverfahrens: Die Inhalte der vorgebrachten
Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und führen zu keiner Änderung der
Planung.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
x |
Keine
Zustimmung |
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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|
Ja |
|
Nein |
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Enthaltung |
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Den vorgeschlagenen Inhalten der Planung (Abschnitt 5
der Anlage) wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage das Verfahren nach
§ 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten und die dabei eingehenden
Stellungnahmen zur weiteren Beratung (Abwägung) vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung |
x |
Keine
Zustimmung |
|
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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|
Ja |
|
Nein |
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Enthaltung |
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