Beschluss:

 

Die Änderungssatzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 23 - Hafengebiet Oberlahnstein - wird ge­mäß § 16 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungssatzungsatzung nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister im nächstfolgenden Rhein-Lahn-Kurier ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.