Beschluss:
Für den gekennzeichneten Bereich entlang des Rheinufers in Niederlahnstein
wird ein Bebauungsplan mit der Nummer 53 und dem Namen „Geh- und Radweg Lahnufer
Niederlahnstein“ aufgestellt.
Die weiteren Festsetzungen und die genaue Abgrenzung des
Geltungsbereiches ergeben sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich
bekannt zu machen und das weitere Verfahren durchzuführen.