Beschluss:
a) Der Stadtanteil
wird gem. § 5 ABS wie folgt festgesetzt:
Freiherr-vom-Stein-Straße = 65 %
b) Auf die Erhebung von Vorausleistungen wird
bei den vorstehenden Maßnahmen verzichtet.
Beschluss:
a) Der Stadtanteil
wird gem. § 5 ABS wie folgt festgesetzt:
Freiherr-vom-Stein-Straße = 65 %
b) Auf die Erhebung von Vorausleistungen wird
bei den vorstehenden Maßnahmen verzichtet.