Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

a)    Der Stadtanteil wird gem. § 5 ABS wie folgt festgesetzt:

 

Freiherr-vom-Stein-Straße     =       65 %

 

b)    Auf die Erhebung von Vorausleistungen wird bei den vorstehenden Maßnahmen verzichtet.