Beschluss: beschlossen

Beschluss:

1.    Der geprüfte Jahresabschluss der Stadt Lahnstein zum 31.12.2019 wird entsprechend § 114 Abs. 1 S. 1 GemO dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

2.    Dem damaligen Oberbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird entsprechend § 114 Abs. 1 S. 2 GemO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 erteilt.

3.    Die Verwaltung wird mit der sukzessiven Erstellung und Prüfung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse beauftragt, um die Rückstände abzubauen.