Beschlussvorschlag:
Die beiden Nachkalkulationsergebnisse 2021 und 2022 werden zum Anlass
genommen rechtzeitig in 2024 eine Friedhofsgebührenanpassung mit Gültigkeit ab
dem 01.01.2025 vorzubereiten und zu beraten.
Beschlussvorschlag:
Die beiden Nachkalkulationsergebnisse 2021 und 2022 werden zum Anlass
genommen rechtzeitig in 2024 eine Friedhofsgebührenanpassung mit Gültigkeit ab
dem 01.01.2025 vorzubereiten und zu beraten.