Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen ihrer personellen und zeitlichen Möglichkeiten, mit den betroffenen Eigentümern Kontakt aufzunehmen, um deren grundsätzliche Bereitschaft/Zustimmung zur Veräußerung der Grundstücke in Erfahrung zu bringen.