Beschlussvorschlag:
Für
die Zeit der Sperrung der Hochbrücke wird abweichend von den Regelungen der
Straßenreinigungssatzung in folgenden Straßenbereichen eine Reinigung durch den
Baubetriebshof vorgenommen:
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Nördliche
Fahrbahnseite des Rheinhöhenwegs vom Kreisel kommend Richtung Burgstraße.
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Westliche
Fahrbahnseite der Ostallee.
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Südliche Fahrbahnseite
der Nordallee zwischen Ostallee und Wilhelmstraße.
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Westliche Fahrbahnseiten
der Brückenstraße in Niederlahnstein und der Bahnhofstraße bis zum Kreisel
Johann-Baptist-Ludwig-Straße
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Markstraße
(beidseitig)
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Adolfstraße
(beidseitig).
Die
Reinigung der Gehwege obliegt auch in diesen Bereichen ausdrücklich weiterhin
den Anliegern.