Beschluss: beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Für die Zeit der Sperrung der Hochbrücke wird abweichend von den Regelungen der Straßenreinigungssatzung in folgenden Straßenbereichen eine Reinigung durch den Baubetriebshof vorgenommen:

 

-     Nördliche Fahrbahnseite des Rheinhöhenwegs vom Kreisel kommend Richtung Burgstraße.

-     Westliche Fahrbahnseite der Ostallee.

-     Südliche Fahrbahnseite der Nordallee zwischen Ostallee und Wilhelmstraße.

-     Westliche Fahrbahnseiten der Brückenstraße in Niederlahnstein und der Bahnhofstraße bis zum Kreisel Johann-Baptist-Ludwig-Straße

-     Markstraße (beidseitig)

-     Adolfstraße (beidseitig).

 

Die Reinigung der Gehwege obliegt auch in diesen Bereichen ausdrücklich weiterhin den Anliegern.