Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Die Klarstellungs- und Entwicklungssatzung für das „Ehemalige Verpflegungsamt“ wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 88 LBauO als Satzung beschlossen.

 

Die Satzung besteht aus einer Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches und den textlichen Festsetzungen. Beigefügt ist eine Erläuterung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach der Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen.