Sitzung: 05.03.2007 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
Die beigefügte Satzung über die Aufhebung der am 25. Oktober 2005
beschlossenen und am 16. Dezember 2005 bekannt gemachten Veränderungssperre für den
Bereich zwischen der Goethestraße im Süden, der Didierstraße im Osten, der Kläranlage
im Norden und dem Rhein im Westen (Geltungsbereich des ehemals beabsichtigten
Bebauungsplanes „Nr. 40 - Goethestraße / Didierstraße“) wird gemäß § 24 GemO
(Gemeindeordnung) beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre bekannt zu machen.