Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Die beigefügte Satzung über die Aufhebung der am 25. Oktober 2005 beschlosse­nen und am 16. Dezember 2005 bekannt gemachten Veränderungssperre für den Bereich zwischen der Goethestraße im Süden, der Didierstraße im Osten, der Klär­anlage im Norden und dem Rhein im Westen (Geltungsbereich des ehemals beab­sichtigten Bebauungsplanes „Nr. 40 - Goethestraße / Didierstraße“) wird gemäß § 24 GemO (Gemeindeordnung) beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die Aufhebung der Veränderungs­sperre bekannt zu machen.