Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

In den Sitzungen der städtischen Gremien herrscht absolutes Rauchverbot. Bei Bedarf sind entsprechende Raucherpausen einzulegen.

 

Hierzu wird die Geschäftsordnung des Rats der Stadt Lahnstein vom 15. Juli 2004 um den § 5 a mit folgendem Wortlaut ergänzt:

 

§ 5 a – Rauchverbot

 

(1)     Während den Sitzungen des Rats besteht Rauchverbot.

(2)     Bei Bedarf sind außerhalb der Sitzungsräumlichkeiten entsprechende Raucherpausen einzulegen.