Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

§ 19 der Geschäftsordnung des Rats der Stadt Lahnstein vom 15. Juli 2004 wird wie folgt geändert:

 

Abs. 1, Satz 1 erhält folgenden Wortlaut:

„Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung schriftliche oder mündliche Anfragen an den Oberbürgermeister zu richten.“

 

Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„Anfragen werden vom Oberbürgermeister schriftlich beantwortet, sofern nicht das anfragende Ratsmitglied beantragt, dass die Beantwortung mündlich in der nächsten Ratssitzung erfolgt.“

 

Abs. 3 Buchst. a), Satz 1erhält folgenden Wortlaut:

„Der Oberbürgermeister kann die beantragte mündliche Beantwortung einer Anfrage auf die nächste Sitzung des Rats verschieben, wenn die Anfrage nicht mindestens drei Arbeitstage vor dem Sitzungstag vorgelegen hat.“

 

Abs. 3 Buchst. a), Satz 2 wird gestrichen.

 

Abs. 3 Buchst. a), Satz 3 wird zu Satz 2.