Beschluss: beschlossen

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass abwägungsrelevante Eingaben zur Aufhebung des Bebauungsplanes nicht vorgebracht wurden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungs-Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.