Sitzung: 02.07.2007 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass abwägungsrelevante Eingaben zur teilweisen Aufhebung und Änderung des Bebauungsplanes nicht vorgebracht wurden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungs-Entwurf zur teilweisen Aufhebung und Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.