Beschluss: beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine abwägungsrelevanten Eingaben vorgebracht wurden.

Die beigefügte Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 88 LBauO beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.