Sitzung: 26.11.2007 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine abwägungsrelevanten Eingaben vorgebracht wurden.
Die beigefügte Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplanes wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 88 LBauO beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Ausfertigung durch den Oberbürgermeister ortsüblich bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.