Beschluss: beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Sanierungssatzungen für das Sa­nierungsgebiet Oberlahnstein.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Ausfertigung durch den Oberbür­germeister ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Satzung gemäß § 162 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 24 Abs. 3 BauGB rechtsverbindlich.