Beschluss: beschlossen

 

Es wird beschlossen, die in der Anlage dargestellte Straße „Am Sonnenhang“ sowie das Teilstück der „Theodor-Zais-Straße“ von den Häusern Nr. 16/25 bis zum Ende gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 15.02.1963 in der derzeit geltenden Fassung für den öffentlichen Verkehr zu widmen.