Beschluss: beschlossen

Beschlüsse:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass abwägungsrelevante Eingaben zur Änderung des Bebauungsplanes nicht vorgebracht wurden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Bebau­ungsplanes „Ahler Kopf“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung

x

Keine Zustimmung

 

Einstimmig

x

Mehrheitlich

 

 

 

Ja

 

Nein

 

Enthaltung

 

 

 

 

Der Geltungsbereich des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Ahler Kopf“ wird dahingehend erweitert, dass die öffentliche Grünfläche auf dem Flurstück 94/2 in Flur 31, Gemarkung Oberlahnstein, mit einbezogen wird und in seiner Nut­zung zu einer „nicht überbaubaren Fläche“ des angrenzenden Allgemeinen Wohnge­biets (WA) umgewandelt wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes in diesem Sinne weiterzuführen.