Sitzung: 20.10.2008 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschlüsse:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass abwägungsrelevante Eingaben zur Änderung des Bebauungsplanes nicht vorgebracht wurden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Ahler Kopf“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
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x |
Keine Zustimmung
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Einstimmig |
x |
Mehrheitlich |
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Ja |
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Nein |
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Enthaltung |
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Der Geltungsbereich des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes „Ahler Kopf“ wird dahingehend erweitert, dass die öffentliche Grünfläche auf dem Flurstück 94/2 in Flur 31, Gemarkung Oberlahnstein, mit einbezogen wird und in seiner Nutzung zu einer „nicht überbaubaren Fläche“ des angrenzenden Allgemeinen Wohngebiets (WA) umgewandelt wird.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes in diesem Sinne weiterzuführen.