Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

1.)   Zur Erhebung von Vorausleistungen auf zukünftige Ausbaubeiträge für die Ausbaumaßnahme (Erneuerung der Straßenoberflächenentwässerung) in der Straße „Lindenweg“ wird der Stadtanteil auf 40 % festgesetzt.

 

2.)   Von den Beitragsschuldnern werden gem. § 9 Abs. 1 der Ausbaubeitragssatzung Vorausleistungen in Höhe von 100 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben.