Sitzung: 17.11.2008 Stadtrat
Beschluss: beschlossen
Beschluss:
a) Der
Stadtanteil wird gem. § 5 ABS auf 40 %
festgelegt.
b) Von den Beitragsschuldnern werden gem. § 9 Abs. 1 ABS Vorausleistungen in
Höhe von 100 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben.